Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 31 Leistungsort
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 181
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Nach Gewicht
- BSG, 24.01.2013 – B 3 KR 5/12 RKrankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch aufwändiges Hörgerät) - Bewilligung eines Festbetrages - Prüfung als erstangegangener Rehabilitationsträger bzgl Mehrkostenübernahme durch anderen Rehabilitationsträger - Kostenteilung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger - unmittelbare Verurteilung eines Beigeladenen - geschuldeter Behinderungsausgleich im Rahmen der GKV-Hilfsmittelversorgung - selbst verschaffte Hilfsmittel-LeistungZitiert von 117
- BSG, 25.02.2015 – B 3 KR 13/13 RKrankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei Eigenanteil zu den Kosten - kein Versorgungsanspruch nach vertragsärztlicher Verordnung - formlose "Bescheinigungen" stehen förmlichen Verordnungen gleich - eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht der Krankenkassen - Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich - keine Berücksichtigung des Wohnorts und des Wohnumfelds des Versicherten - keine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der GKV durch das Förderungsgebot des SGB 9 - Leistungspflicht der Unfallversicherung bei der HilfsmittelversorgungZitiert von 31
- BSG, 29.04.2010 – B 3 KR 5/09 RKrankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit GebäudeZitiert von 24
- BSG, 22.04.2009 – B 3 KR 11/07 RGKV-Hilfsmittelverzeichnis: Keine Eigenschaft von Hüftprotektoren als Hilfsmittel; fehlende Antragsbefugnis des Vertriebsunternehmens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2010 – L 23 SO 257/07Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2021 – L 11 KR 2082/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- SG Köln, 16.08.2024 – S 24 KR 1058/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2024 – L 2/1 R 204/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 – L 2 R 239/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Sach- und Dienstleistungen können auch im Ausland erbracht werden, wenn sie dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erforderlich sind.